Immobilienkauf

Alma Dom, Immobilien KroatienMit der Verabschiedung des Immobiliengesetzes im Jahre 2009, hat Kroatien die Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoiierungsabkommens erfüllt, was den EU-Bürgern dieselben Rechte in Bezug auf Immobilienerwerb zuspricht, wie den Kroaten. Das bedeutet, dass es keinen Unterschied in der Abwicklung eines Kauf- bzw. Verkaufes von Immobilen zwischen EU-Bürgern und Kroaten gibt. 

 

Auf folgender Seite werden folgende Fragen geklärt:

Wie sicher ist ein Immobilienkauf in Kroatien

Welche Papiere benötige ich für einen Immobilienkauf in Kroatien

Der Ablauf bei einem Kauf

 

 

 

Wie sicher ist ein Immobilienkauf in Kroatien

In Kroatien sollten mehrere Unterlagen vor dem Immobilienkauf sorgfältig geprüft werden, damit keine Schwarzbauten den Eigentümer wechseln. Denn diese werden von der Regierung wieder abgerissen.

 

Daher ist es ratsam eine Agentur zu beauftragen, denn diese ist mit den Gegebenheiten des Landes vertraut, kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen, als auch Rechtsanwälte und Notare, die die weiteren Schritte durchführen.

 

Ein weiterer Vorteil mit „Alma Dom“ zusammen zu arbeiten ist, dass wir sie auf sieben verschiedenen Sprachen beraten und beiseite stehen können. Das erleichtet die Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer ungemein.  

 

Zu unseren Serviceleistungen gehört die Prüfung der Unterlangen jeder einzelnen Immobilie (Grundbucheintragung, Lastenfreiheit), damit sie als Käufer auf der sicheren Seite sind.

 

 

Welche Papiere benötige ich für den Immobilienkauf in Kroatien

Als Käufer einer Immobilie benötigen sie nur einen gültigen Pass.

 

Der Ablauf bei einem Kauf

1.       Kundenkontakt – Kurzexposés

Der erste Kundenkontakt zwischen der Agentur und dem Klienten kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. In der Regel werden wir per E-Mail oder Telefon kontaktiert, wobei uns der Klient sein Wünsche mitteilt.

Die Anfrage kann sowohl allgemeiner Natur, als auch spezifisch sein, wobei weitere Informationen für eine bestimmte Immobilie angefragt werden können.

Daraufhin schicken wir dem Klienten entweder Immobilien-IDs (Webseite) oder Kurzexposés (PDFs) zu.

 

2.       Auswahl von Immobilien und Besichtigung

Nachdem sich der Klient eine oder mehrere Immobilien zur Besichtigung ausgesucht hat, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin.

Der Klient kommt am besagten Tag in unsere Agentur, wo wir ihm nochmals die einzelnen Immobilien präsentieren und gegebenenfalls eine Rankingliste erstellen. Nach dem Gespräch unterzeichnet der Klient einen Vermittlungsvertrag, welcher im Falle eines Kaufes der gezeigten Immobilien den Klienten verpflichtet eine Vermittlungsprovision in Höhe von drei Prozent an die Agentur zu entrichten.

 

Im Anschluss startet die Besichtigung der einzelnen Immobilien.

 

3.       Anzahlung und Verhandlungsgespräch mit dem Verkäufer

Sofern der Klient eine der besichtigten Immobilien erwerben möchte, organisieren wir ein Verhandlungs-, bzw. Verkaufsgespräch mit dem Verkäufer.

Während des Gespräches werden folgende Punkte geklärt.

- Anzahlung (in der Regel 10%)

- Abstimmung mit dem Verkäufer über die Restzahlung (restlichen 90%, Datum der Auszahlung, Art der Auszahlung)

 

Sofern diese Punkte geklärt sind, werden die unterzeichneten Verträge einem Notar übergeben und der leitet die nächsten Schritte für die Umschreibung im Grundbuch ein. Sobald die Restzahlung getätigt wurde, wird der Notar informiert, und die Änderung im Grundbuch ist rechtskräftig.

 

Natürlich kann die Auszahlung des Kaufbetrages auch sofort in voller Höhe (100%) getätigt werden. Somit leitet der Notar die sofortige Umschreibung ein.

 

4.       Abschluss des Kaufes

Nachdem der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, leiten wir die letzten Schritte ein, zu diesen zählen auch die Umschreibung des Wasser- und Stromzählers.